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Einleitung zur Reihe "Restitution"

Was die Leser*innen in dieser Reihe erwartet: Am Beispiel von Einzelfällen fragt die iz3w in einer Artikelserie: Inwieweit beinhaltet Restitution - also die Rückgabe von Kulturgütern - den Willen zur Wiedergutmachung sowie eine tatsächliche Reparation?

Königssitz mit mit Figuren, Yoruba-Kultur. Musée du Quai Branly, Paris

Königssitz mit mit Figuren, Yoruba-Kultur. Musée du Quai Branly, Paris | Foto: Ji-Elle CC BY-SA 4.0

Die Auseinandersetzung um die Restitution von geraubten Gütern aus ehemaligen Kolonien erfährt derzeit einen Aufschwung. Auch in den Ländern der alten Kolonialmächte setzt sich eine späte Einsicht durch: In der Kolonialzeit fand unrechtmäßiger Raub statt. Die geraubten Güter müssen zurückgegeben werden. Am weitesten fortgeschritten ist die Debatte in Frankreich, wo es um die Restitution von Kulturgütern aus den ehemaligen afrikanischen Kolonien geht. Dies zeigte sich etwa 2017, als Präsident Emmanuel Macron in Algier die Kolonisation als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnete. Im folgenden Jahr ließ die französische Regierung den „Bericht über die Restitution afrikanischer Kulturgüter“ erstellen. Interessant ist dieser in dreierlei Hinsicht: Erstens beschreiben Felwine Sarr und Bénédicte Savoy hervorragend die inhaltliche Dimension und den materiellen Umfang des Kulturraubes. Zweitens ist der Bericht als Anleitung für staatliches Handeln gedacht. Und drittens macht er weitreichende Vorschläge für die konkrete Umsetzung dieses Unterfangens, zum Beispiel hinsichtlich neuer Museen oder der Museumspädagogik.

Es tut sich also tatsächlich etwas... und doch gibt es berechtigte  Zweifel

Das ist ein Erfolg langjähriger Kämpfe postkolonialer Staaten und Aktivist*innen für eine postkoloniale Gerechtigkeit. Doch bereits bei der Begrifflichkeit kommen im iz3w Zweifel auf: Restitution heißt Wiederherstellung oder Wiedergutmachung. Die ist angesichts der vielen Toten und der verheerenden kolonialen Zerstörungen, auch im Bereich der Kultur, gar nicht vorstellbar. Zudem besteht die Gefahr, dass die Restitution von Kulturgütern ein Trostpflaster bleibt und die Debatte um Entschädigungen umschifft wird. Zudem geht es nicht nur um Kulturgüter: Noch immer lagern unzählige geraubte Gebeine von afrikanischen Menschen in europäischen Depots. Oder anders gewendet: Die Debatte um Restitution erfasst nicht die wesentlich größere Reichweite des Kolonialismus, in dessen Verlauf ganze Populationen versklavt oder ein asymmetrisches Weltwirtschaftssystem installiert wurden. Kurz: Die Restitutionsdebatte ist erfreulich, aber die Rückgabe einiger Kulturgüter taugt nichts für tolle Versöhnungsfeiern.

Wie weit reicht also die Restitution?

Diese Frage beschäftigt die iz3w immer wieder. Wir verweisen auf unser Themenheft 331 über die Restitution geraubter Gebeine. Joachim Zeller schrieb in der iz3w 366 über das Berliner Humboldt Forum und seine Raubkunst. Reinhart Kößler kritisierte in der iz3w 386 die Verhandlungen zwischen der namibischen und der deutschen Regierung über die Konsequenzen des Genozids 1904 bis 1908 an Ovaherero und Nama im damaligen Deutsch-Südwestafrika. Auf unserer Webseite stellen wir nun diese und weitere Artikel über die Restitution zu einem Dossier zusammen. In der gedruckten iz3w führen wir die Restitutionsdebatte in einer Artikelreihe fort.

die redaktion

 

Inhaltsverzeichnis

»Wer wird durch staatliche Restitution empowered?«

Interview über die Restitutionsdebatte in Frankreich und Deutschland

If objects could speak

Interview mit den Filmschaffenden Elena Schilling und Saitabao Kaiyare

Alles muss raus | Die Ethnologischen Museen und die Restitution

von Winfried Rust

Ein Tansanianer sucht die Gebeine seines Großvaters in Deutschland

von Victor Maria Escalona

Deutschland postkolonial: In Namibia sorgt das neue Abkommen mit Deutschland für Konflikte (demnächst)

von Reinhart Kößler

 

 

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